Bestehen immer aus mindestens einem Sender und einem Empfänger.
Machen aufmerksam bei:
-Haus / Türklingel
- Telefon Anruf
- Schrei eines Babys
- Wasser
- Feuer
- Persönlicher Alarm
Teil jedes Paketes ist ein persönlicher Alarmknopf.
Signal-Systeme können von der Sozialabteilung der Wohnorte
bis zu einer Höhe von 100% übernommen werden (Dekret 182/1991 Sb.)
Telefone/Handys & Zubehör
Portable, drahtlose Telefone für Hörgeschädigte (auch mit einem persönlichen Alarmknopf möglich), die klassischen und die üblichen Handys mit WLAN mit Hilfe der
Übertragung via Bluetooth oder über eine Steckverbindung an das
Hörgerät des Patienten.
Auf diese Produkte kann das Sozialamt des Wohnorts einen Anteil bis 75% übernehmen. (Dekret 182/1994 Sb.)
Andere Geräte wie Wecker (mit Licht oder Schwingungsanregung)
Abbildung 8 -
2x - Blitz und Vibrationen mit einer Beschreibung
TV-Kopfhörer - Abb.9,
Andere Kommunikatoren, Zimmer Induktionsschleife und Audio-Verstärker.
Das Sozialamt des jeweiligen Wohnorts übernimmt einen Anteil von 50-100% (Dekret 182/1991 Sb.)